FAQ für Grenzgänger
Ja, Sie haben Anspruch auf Kilometergeld. Die genauen Konditionen werden zum Zeitpunkt Ihres Einstiegs entsprechend den aktuellen Tarifen festgelegt.
Wenn Feiertage auf das Wochenende (Samstag oder Sonntag) fallen, wird Ausgleichstag garantiert.
Unsere Unternehmenssprache ist Deutsch.
Wenn Sie Kinder haben und Ihr(e) Partner(in) in Deutschland arbeitet, wird vorrangig das deutsche Kindergeld ausgezahlt. Es kann sein, dass Sie über die belgischen Familienleistung auch eine Aufstockung erhalten, wenn das Kindergeld dort höher ist. Wenn Ihr(e) Partner(in) nicht arbeitet und keine Leistungen aus Deutschland empfängt, besteht vorrangiges Recht auf belgisches Kindergeld. Falls das deutsche Kindergeld höher ist, gibt es eine Aufstockung aus Deutschland.
Die Rentenanwartschaft richtet sich nach der Zahl der Jahre, in denen Sie eine belgische Rente aufgebaut haben, und der Höhe Ihres Lohns. Für jedes Jahr Ihrer Erwerbstätigkeit in Belgien erhalten Sie ab dem gesetzlichen Rentenalter eine belgische Rente. Dabei erhöht sich in Belgien das Renteneintrittsalter ab 2025 von 65 Jahre auf 66 Jahre. Die volle belgische Rente wird nach einer Anwartschaftszeit von 45 Jahren gezahlt. Wenn Sie in Belgien arbeiten, verlieren Sie dadurch nicht die in Deutschland bereits erworbenen Rentenansprüche. Die Ansprüche aus verschiedenen europäischen Ländern werden nach europäischen Recht kumuliert, sprich aus beiden Ländern.
Ja, Sie erhalten Urlaubsgeld. Die genauen Konditionen werden zum Zeitpunkt Ihres Einstiegs entsprechend den aktuellen Tarifen festgelegt.
Als Grenzgänger haben Sie für sich sowie für Ihre mitversicherten Familienmitglieder Anspruch auf medizinisches Versorgen in sowohl in Ihrem Arbeitsland als auch in ihrem Wohnland. Die Sozialversicherungsbeiträge werden im Land bezahlt, in dem sie beschäftigt sind. Wir als Arbeitsgeber kümmern uns um Ihre Anmeldung bei einer belgischen Krankenkasse. Wenn Sie in Deutschland wohnen und in Belgien arbeiten, fallen Sie unter das belgische Sozialversicherungsrecht. Das heißt, auch wenn Sie in Belgien krankenversichert sind, können Sie trotzdem über Ihre deutsche Krankenkrasse die deutschen Krankenkassenleistungen in Anspruch nehmen und weiterhin Ihren Arzt in Deutschland besuchen.
Ja, darüber informieren wir Sie genaustens in Ihrem persönlichen Vorstellungsgespräch.